Steuerfreie Sachbezüge

€50,- als Sachbezug in Edelmetalle monatlich steuerfrei.

Mein Chef nutzt die steuerfreien Sachbezüge um "Danke" zu sagen!

Das sind €50,- x 12 Monate = ganze €600,- pro Jahr mehr Netto.

Seit 01.01.2022 wurde die Sachbezugsgrenze für die Gutscheine in Silber von 44,00 € auf 50,00 € angehhoben

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Steuerfreie Sachbezüge

Sachbezüge sind steuerlich begünstigte Zuwendungen des Arbeitgebers, die nicht direkt in Euro und Cent ausgezahlt werden.

Der Vorteil: Arbeitgeber verfügen mit der von uns angebotenen Variante über eine elegante Methode ihren Beschäftigten eine Brutto-für-Netto Zahlung zukommen zu lassen.

Zeitgemäß

Nutzen Sie diesen zeitgemäßen Wechsel von Währung in Echte Werte.

Wertschätzung

Zeigen Sie Ihren Mitarbeiter Ihre Wertschätzung und nutzen Sie die steuerfreien Sachwertbezüge als Dankeschön!

Einfach & Flexibel

So einfach wie 1, 2, 3!

Melden Sie Ihr Unternehmen in 3 einfachen Schritten an und nutzen Sie die flexiblen Vorteile von steuerlichen Sachbezügen mit Elementum Deutschland!

Geprüfte Steuervorteile

Nutzen Sie die Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und sparen Sie an den Lohnnebenkosten. Denn die Bundesregierung ermöglicht jedem Unternehmen, allen Mitarbeitern steuerfreie Sachbezüge in Form von Gutscheinen zu gewähren.

Besondere Anlässe

Wussten Sie schon, dass die steuerlichen Sachbezüge mehrfach im Jahr bis zu 60,- Euro zusätzlich zu besonderen Anlässen wie Bestandene Prüfung, Mitarbeiter-Jubiläum, Hochzeit, Geburtstag, Hochzeits-Jubiläum, Geburt eines Kindes, etc. genutzt werden darf!

Ganz einfach in 3 Schritten

So können Sie Ihren Mitarbeitern steuerfreie Sachbezüge zukommen lassen:

1 - Informieren

Wie funktionieren diese Sachbezüge in der Praxis?
Ihr Steuerberater hat noch Fragen?

Lassen Sie sich beraten und fordern Sie gerne weitere Unterlagen für Ihren Steuerberater bei uns an.

Telefontermin vereinbaren

2 - Ihr Unternehmen registrieren

Melden Sie Ihr Unternehmen im Elementum System an.

3 - Mitarbeiter erfassen

Registrieren Sie Ihre geschätzten Mitarbeiter im Elementum System und lassen Sie ihnen regelmäßig werthaltige Sachbezüge in Form von Silber zukommen.


Elementum bietet Ihnen eine zukunftsorientierte und einfache Lösung, wie Sie Ihren Angestellten Ihre Anerkennung zeigen und gleichzeitig von Steuervorteilen profitieren können.

Wieso Silberbarren?

Für den Sachbezug kommen nur Silberbarren in Frage. Anlagemünzen sind in ihren Herkunftsländern formal auch gesetzliche Zahlungsmittel und damit aus deutscher, steuerlicher Sicht ebenfalls Geld und keine Sache. Deshalb kommen sie für einen Sachbezug nicht in Frage. Dem Arbeitnehmer bleibt es aber unbenommen, unabhängig von den Zuwendungen des Arbeitgebers im Rahmen des Sachbezugmoduls, selbst zuzukaufen und in seinen Lagerbestand bei der Elementum Deutschland einzubringen.

Vorlaufzeit:

Sie können sofort Gutscheine für steuerfreie Sachbezüge für Ihre Mitarbeiter erwerben. Diese werden dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Edelmetallkauf verwendet.

Sparen Sie mit Elementum Deutschland!

Kalkulieren Sie hier die Steuervorteile für Ihr Unternehmen

Bruttogehalt

Beispielberechnungen*:

Männlicher Arbeitsnehmer, wohnhaft in Hessen, zahlt Kirchensteuern, Steuerklasse 1, gesetzlich Krankenversichert, Rentenversicherungspflichtig, keine Kinder. *

    Vorher Nachher

Mehrkosten gesamt

   

+117,50 €

Arbeitgeber Belastung   4.769,00 4.886,50
Bruttogehalt bisher     4.000,00 4.098,55
Steuerklasse     1  1
Kirchensteuerpflichtig   ja 9%  
Krankenkasse     pflichtversichert
Krankenkassensatz     15,50%  
Rentenversicherungspflichtig   ja (west)  
Kinderfreibeträge     0  0
         
Abzüge gesamt     1648,64 1.703,19
Lohnsteuer     721,16 751,08
Kirchensteuer     39,58 41,25
Solidaritätszuschlag     64,90 67,59
Krankenversicherung   332 340,18
Pflegeversicherung     57 58,40
Rentenversicherung   374 383,21
Arbeitslosenversicherung = 3%
= 50/50 AG/AN
60 61,48
         

Netto Gehalt

   

2.351,36

2.401,36

       

+ € 50,00

    Vorher Nachher

Mehrkosten gesamt

   

+105,09 €

Arbeitgeberbelastung   1788,38 1893,47
Bruttogehalt bisher     1500,00 1588,15
Steuerklasse     1  
Kirchensteuerpflichtig   ja 9%  
Krankenkasse     Pflicht-Versichert
Krankenkassensatz     15,50%  
Rentenversicherungspflichtig   ja (west)  
Kinderfreibeträge     0  
         
Abzüge gesamt     402,92 447,07
Lohnsteuer     85,66 105,83
Kirchensteuer     0,93 4,96
Solidaritätszuschlag     7,7 9,52
Krankenversicherung   124,5 131,82
Pflegeversicherung     21,38 22,63
Rentenversicherung   140,25 148,49
Arbeitslosenversicherung = 3% = 50/50 AG/AN 22,5 23,82
         
Netto Gehalt     1097,08 1147,08
        + 50,00 €
    Vorher Nachher

Mehrkosten gesamt

   

+79,42 €

Arbeitgeberbelastung   1192,25 1271,67
Bruttogehalt bisher     1000,00 1066,61
Steuerklasse     1  
Kirchensteuerpflichtig   ja 9%  
Krankenkasse     Pflicht-Versichert
Krankenkassensatz     15,50%  
Rentenversicherungspflichtig   ja (west)  
Kinderfreibeträge     0  
         
Abzüge gesamt     207,65 230,26
Lohnsteuer     1,75 9,91
Kirchensteuer     0 0
Solidaritätszuschlag     0,15 0,89
Krankenversicherung   83 88,53
Pflegeversicherung     14,25 15,2
Rentenversicherung   93,5 99,73
Arbeitslosenversicherung = 3% = 50/50 AG/AN 15 16
         
Netto Gehalt     792,35 842,35
        + 50,00 €
    Vorher Nachher

Mehrkosten gesamt

   

+66,04 €

Arbeitgeberbelastung   596,13 662,17
Bruttogehalt bisher     500,00 555,39
Steuerklasse     1  
Kirchensteuerpflichtig   ja 9%  
Krankenkasse     Pflicht-Versichert
Krankenkassensatz     15,50%  
Rentenversicherungspflichtig   ja (west)  
Kinderfreibeträge     0  
         
Abzüge gesamt     102,88 114,27
Lohnsteuer     0 0
Kirchensteuer     0 0
Solidaritätszuschlag     0 0
Krankenversicherung   41,5 46,1
Pflegeversicherung     7,13 7,91
Rentenversicherung   46,75 51,93
Arbeitslosenversicherung = 3% = 50/50 AG/AN 7,5 8,33
         
Netto Gehalt     397,12 447,12
        + 50,00 €

* Dies ist nur eine Beispielberechnung. Andere Berechnungen werden individuell in einem persönlichen Gespräch konkret vorgenommen.
Unser Tipp: Vereinbaren Sie noch heute einen kostenlosen und unverbindlichen Termin

Gut zu wissen

Minijobber & 450-Euro-Kräfte

Auch Minijobber und 450-Euro-Kräfte können von steuerfreien Sachzuwendungen profitieren.

 

Bis zu 600,- Euro mehr!

Ihre Mitarbeiter können durch den monatlichen 50,- Euro-Sachbezug bis zu 600,- Euro (12 x 50,- €) mehr Netto im Jahr erhalten.

 

Was der Bundesfinanzhof dazu sagt?

Gesetzliche Basis des Sachbezugs ist: §  8  Abs.  2 Sätze 1 und 9 EStG und die Leitsätze zu den Urteilen des Bundesfinanzhofs (Urteile vom 11.11.2010: VI R 41/10, VI R 21/09 und VI R 27/09).

 

Zusatzhinweis für die Lohnbuchhaltung!

Alle Sachbezüge müssen im Lohnkonto eingetragen werden. Das jeweils zuständige Betriebsstätten-Finanzamt kann eine Aufzeichnungserleichterung gewähren, sofern sichergestellt ist, dass der Arbeitgeber durch betriebliche Maßnahmen gewährleisten kann, dass er die monatliche Freigrenze von 50,- Euro einhalten kann. Dann müssen diese Sachbezüge nicht mehr aufgezeichnet werden.

 

 

Möchten Sie die Details besprechen?

Wir stehen Ihnen gerne bereit diesen Schritt in die Praxis umzusetzen. Vereinbaren Sie doch noch heute einen Telefontermin.

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