
23.1.2025
Kann der Staat dein Gold enteignen? Das sagt das Grundgesetz:
In Deutschland schützt das Grundgesetz Eigentum, erlaubt aber Enteignungen unter strengen Bedingungen.
Eine Enteignung von Gold könnte in Krisenzeiten möglich sein, wenn sie dem „Wohl der Allgemeinheit“ dient. Historische Beispiele und Szenarien zeigen, dass Alternativen wie hohe Besteuerung oder Regulierung wahrscheinlicher sind.
Internationale Lagerung, etwa in der Schweiz, bietet Schutz vor staatlichen Eingriffen. Silber hingegen ist aufgrund seiner industriellen Bedeutung weniger von Verboten bedroht.
Diversifikation bleibt der Schlüssel für Anleger.
Über den Autor:
Stephan Bogner
Geschäftsführer der Elementum International AG
Stephan Bogner,Diplom-Kaufmann, studierte Wirtschaft an der ISM Dortmund und schrieb die erste Diplomarbeit der Hochschule über Edelmetalle als Inflationsschutz. Nach Studienaufenthalten in Großbritannien und Australien sowie Berufserfahrung in Dubai übernahm er 2012 die Geschäftsführung der Elementum International AG in der Schweiz. Seine Expertise in Edelmetallen prägt die Unternehmensentwicklung maßgeblich.
Goldenteignung im Lichte des Grundgesetzes
Das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland schützt Eigentum grundsätzlich in Artikel 14, Absatz 1: „Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.“
Allerdings erlaubt Absatz 3 des gleichen Artikels Enteignungen unter engen Voraussetzungen: „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.
“Eine staatliche Enteignung von privatem Goldbesitz müsste also im Einklang mit Artikel 14 GG stehen und durch ein Gesetz geregelt werden.
Solch ein Eingriff könnte theoretisch in einer schweren Wirtschaftskrise oder einer nationalen Notlage legitimiert werden, z.B. um die Währungsstabilität zu sichern.
Es müsste jedoch nachgewiesen werden, dass die Maßnahme im Interesse des „Wohls der Allgemeinheit“ liegt und keine milderen Mittel zur Verfügung stehen.
Solche Maßnahmen wurden meist in Zeiten von Wirtschafts- oder Währungskrisen ergriffen.
USA (1933):
Im Jahr 1933 erließ Präsident Franklin D. Roosevelt die "Executive Order 6102", die den privaten Besitz von Gold in den USA stark einschränkte.
Diese Maßnahme war Teil der Bemühungen, die Wirtschaftskrise der Großen Depression zu bewältigen und die Währungsstabilität zu sichern.
Die Maßnahme zielte darauf ab, die Goldreserven der USA zu stärken, die Geldmenge zu erhöhen und Deflation zu bekämpfen. Sie war ein entscheidender Bestandteil der wirtschaftspolitischen Strategie im Rahmen des New Deal.
Das Goldverbot wurde erst 1974 durch den "Gold Reserve Act" aufgehoben, wodurch der private Besitz von Gold wieder legal wurde.
Deutschland (1936):
Im Jahr 1936 führte die nationalsozialistische Regierung in Deutschland strenge Regulierungen für den privaten Besitz von Devisen und Goldmünzen ein.
Ziel dieser Maßnahmen war es, die Gold- und Devisenreserven der Reichsbank zu stärken, um die wirtschaftlichen und finanziellen Anforderungen der nationalsozialistischen Politik, einschließlich der Aufrüstung, zu unterstützen.
Diese Politik spiegelte die autarke Wirtschaftsstrategie der Nationalsozialisten wider, die darauf abzielte, finanzielle Ressourcen zu zentralisieren und den Außenhandel zu kontrollieren, um die deutsche Wirtschaft auf den Krieg vorzubereiten.
Indien (1963):
Im Jahr 1963 führte die indische Regierung Maßnahmen ein, um den privaten Goldbesitz stark einzuschränken.
Ziel war es, die Handelsbilanz des Landes zu verbessern und den Abfluss von Devisen zu verhindern.
Diese Restriktionen betrafen insbesondere Privatpersonen und deren Fähigkeit, Gold zu besitzen oder zu handeln.
Der Schritt war Teil umfassenderer wirtschaftspolitischer Maßnahmen, um die Devisenreserven Indiens zu schützen und wirtschaftliche Stabilität in einer Zeit von Zahlungsbilanzkrisen und hohem Goldkonsum sicherzustellen.
Alternative Maßnahmen zur Enteignung: Besteuerung und Regulierung
Ein direktes Verbot oder eine Enteignung des Goldbesitzes wäre in Deutschland rechtlich und politisch schwer durchzusetzen, wenngleich es im Falle einer schweren Wirtschafts- oder Währungskrise, die als Bedrohung für das Gemeinwohl interpretiert wird, dennoch denkbar und machbar wäre, insbesondere unter Berufung auf Artikel 14 des Grundgesetzes, der Enteignungen im Interesse der Allgemeinheit erlaubt.
Hohe Besteuerung:
Der Staat könnte eine erhebliche Kapitalertragssteuer auf Goldgewinne einführen oder eine einmalige Vermögensabgabe auf Edelmetalle erheben.
Dies würde die Attraktivität von Gold als Anlageform erheblich mindern und faktisch einer indirekten Einschränkung des Goldbesitzes gleichkommen, da Anleger durch die erhöhten Kosten abgeschreckt würden und ihre Bestände möglicherweise liquidieren müssten, um die finanziellen Anforderungen zu erfüllen.
Einschränkungen beim Handel:
Die Regierung könnte den Handel oder die Lagerung von Gold regulieren und z.B. nur noch bestimmte Mengen oder Zwecke erlauben.
Darüber hinaus könnten Meldepflichten eingeführt werden, die den anonymen Handel erschweren oder ganz verhindern.
Solche Maßnahmen könnten gezielt darauf abzielen, die private Nachfrage nach Gold zu reduzieren und den staatlichen Zugriff auf Edelmetallbestände zu erleichtern.
Zwang zum Verkauf:
Ähnlich wie in den USA 1933 könnte der Staat vorschreiben, dass Goldbesitzer ihre Bestände an eine staatliche Stelle verkaufen müssen.
Diese Maßnahmen könnten de facto wie ein Verbot wirken, ohne explizit als solches formuliert zu sein.
Auswirkungen einer Lagerung in der Schweiz
Gold, das außerhalb der EU gelagert wird, etwa in Schweizer Zollfreilagern oder Hochsicherheitslagern, ist von nationalen Gesetzen und Restriktionen der EU weitgehend unberührt.
Die Schweiz ist nicht Teil der EU und hat eine lange Tradition der Neutralität sowie des Schutzes von Eigentumsrechten.
Für deutsche Anleger könnte dies bedeuten:
Schutz vor staatlichen Eingriffen: Gold in der Schweiz wäre vor einer möglichen Enteignung oder regulatorischen Einschränkungen in Deutschland geschützt.
Einschränkungen beim Rücktransport: Sollte der Goldbesitz in der EU verboten oder streng reguliert werden, könnten deutsche Bürger Schwierigkeiten haben, ihr Gold aus der Schweiz zurückzuführen.
Zugang: Anleger hätten weiterhin Zugang zu ihrem Gold in der Schweiz und könnten es bei Bedarf liquidieren, wohl aber nur unter Berücksichtigung der schweizerischen und deutschen Steuer- und Meldepflichten.
Mögliche Maßnahmen der EU:
Ein Verbot des Goldhandels oder hohe Exportzölle könnten eingeführt werden, um die Abwanderung von Gold aus der EU zu verhindern.
Risiken für Anleger:
In einem solchen Szenario könnten deutsche Anleger gezwungen sein, ihre Bestände zu verkaufen oder an staatlich kontrollierte Institutionen zu übergeben.
Starke industrielle Nachfrage:
Silber ist nicht nur ein Wertspeicher, sondern wird auch in zahlreichen Industrien verwendet, darunter Elektronik, Medizintechnik, Solartechnologie und Elektromobilität.
Da Silber ein unverzichtbares Material für viele Zukunftstechnologien ist, würde ein Verbot die europäische Industrie erheblich beeinträchtigen und die Wettbewerbsfähigkeit auf globaler Ebene schwächen.
Regierungen sind daher eher geneigt, Silber als strategisch wichtiges Metall zu fördern statt zu beschränken.
Wirtschaftliche Abhängigkeit:
Die EU ist auf den Zugang zu Silber angewiesen, um ihre Klimaziele und die Energiewende zu erreichen. Solartechnologie, die ein wesentlicher Bestandteil der grünen Energieinfrastruktur ist, benötigt erhebliche Mengen an Silber.
Ein Verbot würde diesen Sektor direkt behindern.
Politische Realitäten:
Ein Verbot von Silber würde breitere Kreise in der Bevölkerung und der Industrie betreffen und könnte erheblichen Widerstand hervorrufen, insbesondere aus den Wirtschaftszweigen, die auf Silber angewiesen sind.
Ein solches Verbot wäre politisch schwer durchsetzbar.
Fazit:
Eine Enteignung von Goldbesitz in Deutschland ist rechtlich möglich, aber mit Hürden verbunden. Alternativ könnten indirekte Maßnahmen wie Besteuerung oder Regulierung umgesetzt werden.
Die Lagerung von Gold in der Schweiz bietet Schutz vor solchen Szenarien, allerdings mit potenziellen Einschränkungen bei Rücktransport in die EU. Ein geopolitisches Szenario, in dem goldgedeckte Währungen an Bedeutung gewinnen, könnte den westlichen Staaten zusätzliche Anreize geben, den Goldbesitz zu regulieren.
Für Anleger bleibt es daher entscheidend, ihre Strategie gut zu diversifizieren und den Schutz ihres Vermögens durch internationale Lageroptionen ausserhalb der EU zu sichern.
Während Gold aufgrund seiner Rolle als Währungsreserve und Wertspeicher häufiger Ziel regulatorischer Eingriffe sein könnte, ist Silber für die technologische und industrielle Entwicklung zu essenziell, um einer ähnlichen Behandlung zu unterliegen.
Statt eines Verbots sind in der EU eher Strategien denkbar, die den Zugang zu Silber für die Industrie priorisieren, etwa durch Importbeschränkungen oder Exportkontrollen.
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