NEUIGKEITEN ! Stellungnahme und Update zu OLG Karlsruhe

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23.2.2023

OLG Karlsruhe bestätigrt Entscheidung der Vorinstanz

Im Rahmen unserer Stellungnahme vom 28.12.2022 (Stellungnahme der Elementum Deutschland GmbH und Elementum Gold GmbH vom 28.12.2022) hatten wir bereits über das bis dato nicht rechtskräftige urteil des Landgericht Heidelbergs (Az.: 6 O 42/22) vom 07.08.2022 berichtet, mit dem die Ratior GmbH und Herr Mark Luitz im Rahmen einer einstweiligen Verfügung verurteilt wurden, bestimmte Wettbewerbsverstöße zu unterlassen.

 

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